Kirchgemeinde und Verwaltung
Stimmbürgerinnen und -bürger
Sie entscheiden mit
Anders als überall sonst auf der Welt, entscheiden in der Schweiz die Katholikinnen und Katholiken demokratisch über die Verwendung der Kirchensteuern und nicht der Bischof. Die Gelder werden in der Kirchengemeinde vom gewählten Kirchenrat verwaltet und in Absprache mit den Seelsorge-Verantwortlichen verteilt. Gemeinsam wird festgelegt, wo die Schwerpunkte in der Seelsorge liegen sollen. Neue Projekte werden beraten und laufende Aufgaben wie Lohnzahlungen und der Gebäudeunterhalt erfüllt.
Auf Kantonsebene werden diese Entscheide von der Synode gefällt – eine Versammlung, die ähnlich organisiert ist, wie das staatliche Parlament. Als Mitglied der katholischen Kirche können sie sich sowohl in die Kirchgemeinde als auch in die Synode wählen lassen. Ihre Meinung ist gefragt – nicht nur zum Thema Kirchensteuern.